Unfallgutachten


Ablauf nach einem Unfall: Wie Sie schnell zu Ihrem Recht kommen


Nach einem Unfall fällt es oft schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir helfen Ihnen, richtig zu handeln:


1. Aufnahme der Daten


Ist es zu einem Unfall gekommen, sollten Sie sich am besten direkt bei uns melden. Unser Kfz-Gutachter kommt dann so schnell wie möglich zu Ihnen. Sie schildern den Unfallhergang so detailliert wie möglich und unser Gutachter macht sich ein Bild vom Geschehen. Dafür werden nicht nur die Daten, sondern auch Fotos aufgenommen. Diese Fotos sorgen für eine Belegbarkeit Ihrer Aussagen - weshalb es so wichtig ist, dass Sie sich zügig an uns wenden.


2. Erstellung des Schadensgutachtens


Im nächsten Schritt erstellen wir ein Gutachten. Dieses Gutachten muss besonders schnell erstellt werden, damit die Schadensabwicklung erfolgen kann. Wir versenden das Gutachten dann an Sie und die zuständige Versicherung, damit es zu einer Schadensregulierung kommt. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob der Schaden durch Ihre Kaskoversicherung reguliert wird oder die gegnerische Haftpflichtversicherung einspringt. Sofern es nötig erscheint, einen Anwalt einzuschalten, erhält auch dieser das Schadensgutachten.


3. Regulierung des Schadens


Sind die Formalitäten mit der Versicherung geklärt, wird der Schaden ersetzt. Dabei kommt es - sofern eine Instandsetzung lohnt - zu einer Reparatur Ihres Fahrzeugs. Für den Reparaturzeitraum erhalten Sie auf Wunsch ein Mietfahrzeug. Sofern kein Mietfahrzeug gewünscht wird, können Aufwendungen für den Nutzungsausfall geltend gemacht werden.


Sofern Sie der Geschädigte in dem Unfall sind, sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Versicherung zu informieren. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen - häufig wird dies allerdings unterlassen. Dabei stellt nur ein unabhängiges Gutachten sicher, dass sämtliche Wertminderungen, Nebenkosten und Schäden durch das Gutachten berücksichtigt werden. Sie möchten das Fahrzeug gar nicht reparieren lassen? Das Gutachten stellt die Basis für die Abrechnung mit der Versicherung dar, wenn lediglich der Schaden ersetzt werden soll.