Nach dem Unfall zum KFZ-Sachverständigen?

Was SIe bei der AUseinandersetzung mit der Haftpflicht-Versicherung beachten müssen


Ein Fehler der sehr oft begangen wird:
Die Abwicklung des Unfallschadens ohne einen eigenen Sachverständigen!

Viele sind der Meinung, sie könnten den Fall alleine mit der gegnerischen Versicherung klären oder überlassen denen direkt das gesamte Schadensmanagement. Oftmals tritt auch die gegnerische Haftpflichtversicherung an den Verunfallten heran und bittet ihn, auf die Einschaltung eines eigenen Unfallgutachters zu verzichten.

Darauf sollte sich das Unfallopfer allerdings NIEMALS einlassen!

Warum nicht?

Ganz einfach: Die Versicherung will den Schaden in einem solchen Fall lediglich mittels Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder aber mittels eigenem Gutachter der Versicherung regulieren.

Dann aber entgehen dem Geschädigten für den Schaden am KFZ spürbar Ansprüche:

  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • u.a.

Zu all diesen Punkten sagt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nichts aus.

Merke:
Wer zahlen muss, ist nicht euer Freund!

Wer zahlt das Gutachten eines Sachverständigen?

Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Unfallgutachten in voller Höhe bezahlen - dies ist gesetzlich geregelt!

Sollten Sie Fragen haben können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.