Leasingrücknahmen


Teure Fahrzeugrückgabe verhindern: Wir beheben die Mängel rechtzeitig


Leasing wird als Alternative zum Kauf eines Autos immer beliebter: Die monatlichen Raten fallen gering aus, anstelle einer hohen Schlussrate wird das Fahrzeug einfach zurückgegeben. Die Rücknahme eines Leasingfahrzeugs ist jedoch leider nicht immer so unproblematisch wie erhofft. Die Bewertung des Fahrzeugs findet entweder durch das Autohaus oder einen Gutachter statt, der von der Leasingbank beauftragt wird. Während Kilometer-Leistungen problemlos belegbar sind, unterliegt die Begutachtung des Zustands einem Ermessensspielraum. Denn natürlich darf ein Gebrauchtwagen auch Gebrauchsspuren aufweisen; fraglich ist nur, in welchem Maße. In diesem Zusammenhang kann es zu überzogenen Forderungen kommen. Ebenso gehört es leider zur Praxis, dass einige Leasingbanken zu optimistische Restwerte annehmen, die in der Praxis nicht erfüllt werden können. Auch hier liegt das Risiko beim Kunden, der dann hohe Schlussraten zahlen muss.


Unabhängiges Wertgutachten offenbart überzogene Forderungen durch Leasingbank


Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges Wertgutachten. So können Sie selbst entscheiden, ob mögliche Schäden vor der Rückgabe des Fahrzeugs noch instand gesetzt werden oder besser ein Abschlag hinzunehmen ist. Auf Basis dieser Kalkulation können Sie eine wirtschaftliche Entscheidung in Ihrem Interesse treffen. Ziehen Sie es in Betracht, im Vorfeld noch in Schönheitsreparaturen und Aufbereitungen zu investieren, beraten wir Sie hierzu gerne. Dafür verwenden wir die Kriterien der "fairen Fahrzeugbewertung". Hierdurch ist exakt geregelt, welche Schäden und Gebrauchsspuren zumutbar erscheinen - dadurch können Sie sicher sein, nur Schäden zu ersetzen, die auch tatsächlich von der Leasingbank bemängelt werden. Wichtig ist dabei allerdings: Sie sollten sich rechtzeitig bei uns melden, damit wir Ihnen schnell helfen können. Haben Sie das Fahrzeug erst einmal abgegeben, besteht keine Möglichkeit mehr, die zu hoch angesetzten Forderungen der Leasingbank nachzuweisen.