Ihre 10 Rechte nach einem Verkehrsunfall


Bei einem Schaden, der durch eine fremde Person geschieht müssen Sie grundsätzlich in einer solchen Höhe entschädigt werden, dass Sie wirtschaftlich genau so darstehen, als ob der Schaden nie eingetreten wäre.

Ihre Rechte als Unfallopfer

  1. Sie können einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. 
  2. Das bedeutet konkret auch, dass Sie einen Gutachter, der im Interesse der Versicherung des Unfallgegners handelt, ablehnen können. 
  3. Das von Ihnen beauftragte Unfallgutachten ist für Sie kostenlos
  4. Häufig werden einzelne Kostenpositionen gestrichen, wenn das Gutachten durch den Geschädigten eingereicht wurde – was häufig gar nicht zulässig ist. Schalten Sie einen Anwalt ein, dessen Kosten ebenfalls die Versicherung übernehmen muss. 
  5. Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen. Wenn Ihnen ein kleiner Parkrempler nichts ausmacht, ist die Versicherung trotzdem verpflichtet, den Schaden zu bezahlen – allerdings ohne Mehrwertsteuer. Der Grund: Die Mehrwertsteuer muss erst übernommen werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist, also bei der Reparatur in einer Werkstatt. 
  6. Reparieren Sie den Schaden selbst, müssen Sie sich selbst kein Angebot zum Schnäppchenpreis machen. Ihnen steht derselbe Stundenlohn zu wie jener, der in einer Fachwerkstatt gezahlt wird. 
  7. Sind bei einem größeren Schaden Kosten für das Abschleppen entstanden, können diese ebenfalls bei der Versicherung mit abgerechnet werden. 
  8. Gepäckstücke sind ebenfalls mit versichert. Wurde beispielsweise ein mitgeführtes Notebook beim Unfall beschädigt, muss auch dieses ersetzt werden. 
  9. Die meisten Menschen sind auch auf das Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. In jedem Fall steht Ihnen Ersatz in Form eines Leihwagens oder eines Nutzungsausfalls zu. Die Beträge, die für diesen Nutzungsausfall zustande kommen, sind nicht zu unterschätzen: Für einen durchschnittlichen Kompaktwagen können etwa 50 Euro täglich veranschlagt werden. Kann das Fahrzeug reparaturbedingt über zwei Wochen hinweg nicht genutzt werden, summieren sich also ganze 700 Euro auf. Dieses Geld erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre Rechte auch geltend machen. 
  10. Auch wenn der Schaden repariert ist, verliert das Auto natürlich an Wert. Bei jüngeren Fahrzeugen wird auch diese Wertminderung ersetzt.