Tipps und Hilfe Rund um das Automobil


Was ist bei Einem Unfall zu beachten?

Ein Autounfall ist eine Stresssituation für alle Beteiligten und schnell werden bei der Unfallaufnahme Fehler gemacht, die eine spätere Schadensabwicklung erschweren. In unserem Unfallratgeber finden Sie die wichtigsten Fakten die Sie nach einem Zusammenstoß unbedingt beachten sollten.


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Der Vordruck "Unfallbericht" dient zum Mitführen im Auto und entspricht den Vorgaben des Dachverbands der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen. Er ermöglicht Ihnen die Wiedergabe des Unfallherganges zur schnelleren Schadensregulierung.


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Wie Verhalte ich mich am Unfallort?

Absichern!
Anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen). Unfallzeugen bitten zu warten.

Notruf absetzen!
Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es? Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale abwarten.

Erste Hilfe leisten!
Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock stehende Personen betreuen. Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.


Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, auch wegen eventueller Schmerzensgeldansprüche. Diese sind ohne ärztliches Attest kaum zu realisieren.

Polizei rufen?
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z.B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte die Polizei gerufen werden (Tel. 110). Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben: Bestehen Sie auf eine polizeiliche Unfallaufnahme, auch wenn Ihr Unfallgegner seine Schuld sofort eingesteht - am nächsten Tag sieht erfahrungsgemäß vieles ganz anders aus. Lassen Sie sich die Tagebuchnummer der Polizei geben.

Verhalten gegenüber der Polizei!
Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Überlegen Sie genau, ob und welche Angaben Sie gegenüber der Polizei machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich sogleich zur Sache zu äußern, insbesondere wenn die Polizei Sie offensichtlich für den Verursacher bzw. Schuldigen hält. Verweisen Sie gegebenenfalls auf Ihr Aussageverweigerungsrecht bzw. darauf, dass Sie sich vor einer Aussage anwaltlich beraten lassen werden.

Eigene Beweissicherung!
Soweit möglich, belassen Sie die Fahrzeuge in ihrer Endstellung nach dem Unfall. Machen Sie selbst Fotos von der Unfallstelle (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, Fahrzeugbeschädigungen). Vermessbare Punkte wie z.B. Lichtmasten mitfotografieren. Stellen Sie Namen und Anschriften von Zeugen fest. Verlassen Sie sich nicht nur auf die polizeiliche Unfallaufnahme.

Auf Verkehr achten!
Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald räumen.

Unfallbericht erstellen!
Wenn möglich mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen. Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben. In unserem Unfallratgeber finden Sie die wichtigsten Fakten die Sie nach einem Zusammenstoß unbedingt beachten sollten.


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Diese Tipps basieren auf Empfehlungen des ADAC

Auto kaufen nur mit Vertrag! 

Vermeiden Sie beim Kauf bzw. Verkauf gebrauchter Fahrzeuge Rechtsstreitigkeiten, indem Sie klare Absprachen mit dem Verkäufer oder Käufer treffen. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, erleichtert ein schriftlicher Vertrag die Beweislage. Sie können dieses Formblatt bei einem Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens nutzen um u. a. den Fahrzeugzustand festzuhalten und die Übergabe von Dokumenten / Geld zu bestätigen.


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Wenn es kracht und der Kredit noch läuft!

Wenn Sie einen Unfall mit einem Fahrzeug haben, bei dem die Autofinanzierung noch läuft, haben Sie noch ein Problem mehr. Denn Sie müssen sich nicht nur mit Ihrem Unfallgegner auseinandersetzen, sondern auch mit der Bank.


Ein Unfall passiert schnell und ist immer ärgerlich. Besonders wenn einem der Wagen eigentlich noch nicht gehört, weil die Autofinanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Denn dann ist es nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Wie teuer es wird, hängt von einigen Faktoren ab: der Schuldfrage, der Höhe des Schadens, den vorhandenen Versicherungen und nicht zuletzt der Art des Kredits.

Glück im Unglück: Der andere ist schuld!

Im Idealfall ist die Schuldfrage eindeutig und Sie sind am Unfall vollkommen unschuldig. Hier muss Ihr Unfallgegner, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, sämtliche Kosten übernehmen, die Ihnen durch den Unfall entstehen. Das betrifft Reparatur und auch Anwaltskosten sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug oder eine Ausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. Doch ein Unfallschaden senkt automatisch den Wert des Fahrzeugs, auch wenn nach einer Reparatur äußerlich nichts mehr zu sehen ist. Wenn die Kfz-Finanzierung noch läuft und Sie den Wagen am Ende der Ratenzahlung zurückgeben oder verkaufen wollten, kann dies ein Problem sein. Unter bestimmten Bedingungen muss der Unfallgegner bei einem erheblichen Schaden aber auch für den Wertverlust gerade stehen. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht älter als fünf Jahre ist (Tag der Erstzulassung) und nicht mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat. Ausgeglichen wird die Differenz zum Wert, den der Wagen vor dem Unfall hatte. Diesen ermittelt ein Gutachter. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem nahezu neuen Wagen, kann der Wertverlust auch höher als die Reparaturkosten ausfallen. Beides muss der Unfallgegner begleichen.

Wie ist die Finanzierung von einem Unfall betroffen?

Abhängig von der Finanzierungsform kann ein Unfall erhebliche Folgen haben – oder gar keine. Beim normalen Ratenkredit, den Sie bei einer Bank abschließen, laufen die Zahlungen einfach weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto nur eine Schramme hat oder Sie es verschrotten mussten. Sie zahlen also im Extremfall für etwas, das Sie schon nicht mehr besitzen. Der Bank ist das egal.


Etwas komplizierter ist es beim Autokredit. Auch diesen müssen Sie in jedem Fall weiter bedienen. Diese Kreditform ist jedoch zweckgebunden und der Fahrzeugbrief in der Regel bei der Bank als Sicherheit hinterlegt. Bei einem Totalschaden haben Sie daher ein Problem. Denn um den Wagen abzumelden, benötigen Sie den Fahrzeugbrief. Um diesen zu bekommen, müssen Sie der Bank einen Ersatz bieten. In der Regel verfährt man so, dass ein ungefähr gleichwertiges Fahrzeug, etwa das des Ehepartners oder der Eltern, als Sicherheit dient. Dessen Fahrzeugbrief wird jetzt bei der Bank hinterlegt. Die Bank schickt ihrerseits den alten Fahrzeugbrief mit einem entsprechenden Vermerk direkt ans Verkehrsamt, wo Sie das Fahrzeug abmelden. Danach zahlen Sie den Kredit weiter ab.


Bei einem Ballonkredit oder der Drei-Wege-Finanzierung bleibt am Ende der Kreditphase noch eine hohe Schlussrate. Wenn Sie diese nicht begleichen können oder wollen, müssen Sie das Auto zurückgeben oder verkaufen. Auf die Wertminderung durch einen Unfall wurde bereits hingewiesen. Hier haben Sie also ein Problem. Ja nachdem, wie lange der Kredit noch läuft und wie hoch die vereinbarte Schlussrate ist, können hier erhebliche Kosten auf Sie zukommen, je nachdem wie groß die Differenz zwischen Schlussrate und dem Restwert des Autos ist. Unter Umständen erklärt sich die Bank bereit, den bestehenden Vertrag aufzulösen und durch einen Ratenkredit zu ersetzen. Eventuell fahren Sie damit günstiger.