Die wichtigsten Regeln bei der Unfallregulierung


Schadensregulierung ist ein komplexes Thema und schnell wird der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung oder anderen Interessengruppen übervorteilt oder vom Unfallgegner unter Druck gesetzt, keine Schadenmeldung abzugeben.

Regel Nr.1: Keine Ansprüche verschenken

Nicht selten erlebt man es, dass der Schädiger sich nach einem Autounfall nicht weiter um die Schadensabwicklung kümmert. Das ist nicht unlogisch: Immerhin sind ihm durch den Verkehrsunfall keine Schadenspositionen entstanden, die er ersetzt bekommen möchte. Der Geschädigte allerdings läuft dann der Regulierung der Unfallschäden hinterher, während der Schädiger trotz seiner vertraglichen Verpflichtung keine Schadenmeldung und keinen Unfallbericht bei seinem Versicherer einreicht.

Wenn der Geschädigte nun denkt, es würde genügen, wenn sein Fahrzeug repariert und die Reparaturkosten bezahlt sind, verschenkt er leichtfertig viel Geld.

Neben den reinen Reparaturkosten stehen dem Geschädigten nach dem Unfall zahlreiche weitere Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu.

Zum Beispiel:

  • Nutzungsausfallentschädigung 
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Verbringungskosten
  • Schmerzensgeld


und noch einige mehr.

Das summiert sich je nach Einzelfall schnell auf einige hundert oder tausend Euro, die dem Geschädigten bei der Schadensregulierung entgehen, wenn er sich unklug verhält.

Deshalb sollte der Geschädigte nach einem Autounfall unter allen Umständen professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung in Anspruch nehmen. Der Kfz-Gutachter wird ebenfalls vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherer vergütet werden. Es kostet also den Geschädigten nichts, wenn er sich gut beraten und vertreten lässt.

Schadenservice: ☎️ 0800 110 100 5